Überlassung der Ehewohnung nach Scheidung
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Ehegatte die Ehewohnung, welche im Alleineigentum des anderen Ehegatten steht, für längstens ein Jahr nach Rechtskraft der Scheidung nutzen darf, wenn er nicht innerhalb dieses Jahres ein Wohnungszuweisungsverfahren gem. § 1568a BGB beantragt, welches ggfs. zum Abschluss eines Mietvertrages zwischen den geschiedenen Ehegatten führen könnte.
BGH Urteil vom 10.03.2021, XII ZB 243/20