Verlängerung der Corona-Arbeitsschutzverordnung
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wurde vom Bundeskabinett bis einschließlich 30.04.2021 verlängert. Sie enthält folgende Verpflichtungen:
- Der Arbeitgeber muss, soweit möglich, Homeoffice anbieten.
- Am Arbeitsplatz müssen mindestens 10 m² pro Person in gemeinsam genutzten Räumen zur Verfügung stehen.
- In größeren Betrieben müssen feste, möglichst kleine Arbeitsgruppen gebildet werden.
- Der Arbeitgeber muss hochwertige Masken zur Verfügung stellen; deren Benutzung ist verpflichtend.
Pressemitteilung vom 10.03.2021 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales