MPU auch unter 1,6 Promille bei Alkoholgewöhnung
Wer mit 1,6 Promille oder mehr erwischt wird, kommt für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis um eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung, volkstümlich: “Idiotentest”) nicht herum.
Das Bundesverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass bereits 1,1 Promille zur MPU führen können, wenn eine hohe Alkoholgewöhnung und damit verbunden eine erhöhte Rückfallgefahr erwiesen ist.
Im konkreten Fall hatte der Betroffene mit 1,3 Promille keinerlei Ausfallerscheinungen gezeigt, was nur durch häufigen extensiven Alkoholkonsum erklärbar ist. Er bekommt nun seine Fahrerlaubnis erst nach bestandener MPU zurück.
Fazit: Wenn man sich schon mit Alkohol am Steuer erwischen lässt, dann sollte man sich auch so verhalten! 😉
BVerwG, Urteil vom 17.03.2021, 3 C 3.20