Eigenbedarfskündigung wegen Pflege trotz kurzen Wegen erfolgreich
Ein 80jähriges Ehepaar übertrug eine Wohnung im gleichen Haus an ihre Großnichte gegen das Versprechen von Versorgungs- und Pflegeleistungen. Die Wohnung war vermietet. Die Großnichte kündigte den Mieter wegen Eigenbedarfs; sie sei zum Zwecke der versprochenen Pflegeleistungen auf die Wohnung angewiesen. Das Gericht gab der Klage statt, obgleich die Großnichte keine 3 Kilometer entfernt wohnte: Der Nutzungswunsch sei nicht rechtsmissbräuchlich und überwiege das Interesse der Mieter, in der Wohnung bleiben zu können.
(AG München, Pressemitteilung vom 19.11.2021)